Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die Umsetzung der europäischen WEEE- Direktive in deutsches Recht. Es überträgt im Rahmen der Produktverantwortung den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten die Verantwortung für eine umweltgerechte Gerätekonzeption bis hin zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Das betrifft auch UV-Röhren und Hochdruckstrahler.
Dieses Gesetz verpflichtet Altgeräte, UV-Röhren und Hochdruckstrahler (Altröhren- und Strahler) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen.
Altröhren und -Strahler
Die Kommunen erfassen die Altröhren- und Strahler getrennt von den übrigen Abfällen und stellen sie zur Abholung und umweltgerechten Entsorgung bereit. Dieses übernimmt die Organisation „LARS", welcher unser NT- Lieferant sich angeschlossen hat. „LARS" stellt im Solidarverbund mit anderen Unternehmen bei den öffentlichen Wertstoffhöfen entsprechende Container zur Verfügung, in die dann Altröhren und -Strahler entsorgt werden können. Die Kommunen dürfen keine Gebühren für die bei ihnen entsorgten Altröhren und -Strahler erheben. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung werden ab dem 24.03.2006 bereits beim Kauf von UV-Röhren und Hochdruckstrahlern erhoben. Deshalb werden pro UV-Röhre und Hochdruckstrahler eine Entsorgungspauschale in Höhe von 18 ct zzgl. MwSt. (0,18 Euro Netto) (Skonto-, Rabatt- und Bonusneutral) berechnet. Nach einer monatlichen Mengenmeldung, zu der unser NT- Lieferant verpflichtet ist, wird er diese Einnahmen an die zentrale Verwaltungsstelle abführen.
Sie können die Altröhren und -Strahler bei Ihren öffentlichen Entsorgern kostenlos abgeben oder Sie informieren uns darüber, dass Sie eine Abholung der Lampen (mind. Abholungsmenge 60 Lampen) wünschen. In diesem Fall werden die Altlampen für eine Fahrtkostenpauschale von 12,50 Euro zzgl. MwSt. von Ihnen abgeholt. Dabei spielt die Anzahl keine Rolle.

